Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro.
Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Ihren Zugangscode für die Beantragung der Einmalzahlung finden Sie auf dem Reiter EPPSG. Die ergänzende PIN wird Ihnen unter Mein Studium > Studienservice als pdf bereitgestellt.